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Gesetzesänderung zum 1.1.2023:

Das sind die neuen Regelungen zur Akutterminvergabe

Die Vergabe von Akutterminen wurde zum Jahresbeginn 2023 gesetzlich neu geregelt. Was nun für Sie wichtig ist, haben wir hier kurz zusammengefasst.

Das ist neu

Damit wir an PatientInnen mit Akutbeschwerden einen kurzfristigen Akutbehandlungstermin vergeben können, benötigen wir bitte ab sofort eine Terminvermittlung bzw. Akutüberweisung entweder

  1. durch die Terminservicestelle (TSS) der Kassenärztlichen Vereinigung oder
  2. Ihren Hausarzt bzw. Ihren hausärztlich tätigen Kinder- und Jugendarzt.

Diese Vermittlung bzw. Akutüberweisung erfolgt mit einer entsprechenden Codierung, die uns vorliegen muss, damit wir Sie akut versorgen dürfen.

So erhalten Sie künftig Ihren Akuttermin
Sie haben bereits eine TSS-Vermittlung oder Akutüberweisung zu ortho sport?

Bitte füllen Sie zur Terminvergabe unser Online-Akutterminformular aus. Es dient der Vorbereitung auf Ihren Termin und unterstützt uns bei Ihrer schnellstmöglichen Akutversorgung. Alternativ rufen Sie uns bitte unter 09561 23 340 an, um Ihren Akuttermin telefonisch zu vereinbaren.

Sie haben noch keine Akutüberweisung?

Bitte kontaktieren Sie den TSS unter der bundesweiten Servicenummer 116 117 mit dem Hinweis, dass wir entsprechende Behandlungskapazitäten für Sie bereithalten und kommen nach der Vermittlung direkt wieder auf uns zu, damit wir Ihren Akuttermin vereinbaren können (Vorgehen siehe Absatz oben). Alternativ wenden Sie sich an Ihren Haus- bzw. Kinder-/Jugendarzt für eine Akutüberweisung.

Weitere Informationen zur neuen Akutterminvergabe

Kassenärztliche Vereinigung Bayern – Terminservicestelle TSS:
https://www.kvb.de/service/patienten/terminservicestelle/

Akutterminvergabe über den Haus- bzw. Kinder- und Jugendarzt:
https://www.kvb.de/fileadmin/kvb/V10/Patienten/Terminservice/KVB-Patienteninfoblatt-Terminsservicestellen-Fachaerzte.pdf