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Notfall-Behandlung

Akuttermin

Terminvergabe für Patienten mit einem akuten Schmerzgeschehen, das die Wartezeit auf einen regulären Termin unmöglich macht. Die Terminvergabe für Akut-PatientInnen wurde zum 1.1.2023 gesetzlich neu geregelt: PatientInnen mit Akutbeschwerden benötigen für einen Akuttermin ab sofort eine Vermittlung bzw. Überweisung über

  1. die Terminservicestelle der KV (TSS) oder
  2. ihren Hausarzt bzw. ihren hausärztlich tätigen Kinder- und Jugendarzt.

So erhalten Sie Ihren Akuttermin bei uns:

Sie haben bereits eine TSS-Vermittlung oder Akutüberweisung zu uns?

Bitte füllen Sie das nachstehende Online-Formular aus oder rufen Sie uns unter 09561 23 340 an, um Ihren Akuttermin direkt mit uns zu vereinbaren.

Sie haben noch keine Akutüberweisung?
 

Bitte kontaktieren Sie den TSS unter der bundesweiten Servicenummer 116 117 mit dem Hinweis, dass wir entsprechende Behandlungskapazitäten für Sie freihalten und kommen nach der Vermittlung direkt wieder auf uns zu, damit wir Ihren Akuttermin vereinbaren können.

Alternativ wenden Sie sich an Ihren Haus- bzw. Kinder-/Jugendarzt für eine Akutüberweisung.

Unfallsprechstunde

Für die berufsgenossenschaftliche, unfallchirurgische und orthopädische Erstversorgung von Unfällen, die maximal 72 Stunden zurückliegen, können Sie die nächste Unfallsprechstunde besuchen. Diese ist am Montag um 12:00 Uhr in den Praxisräumen Ketschengasse 22-24 in Coburg.